Bereits 2022 hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, dass ab 01.01.2025 die Installation einer Photovoltaikanlage für neu errichtete Wohnhäuser in Niedersachsen verpflichtend ist.
In der NBauO ist davon die Rede, 50% der Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen – ohne Rücksicht auf Himmelsrichtungen oder Dacheinschnitte etc.
Das würde bedeuten, dass bei einem Bungalow mit 120 m² Wohnfläche eine 30kWp Anlage installiert werden müsste. Das ist 3-4 mal so viel, wie für einen Eigenverbrauch vernünftig und bezahlbar wäre.
Diese Regel halten Fachleute für wenig durchdacht – vom Bauamt gibt es dazu bisher keine Kommentare.
Wer also selbst entscheiden will, ob und wieviel Photovoltaik aufs Dach kommt, der stellt noch in diesem Jahr den Bauantrag für das neue Eigenheim.
Das machen wir gerne für euch: Tel 04474 94 000, Email: info@olfa-haus.de
Das wäre lt. Verordnung noch zu wenig, weil die gesamte Dachfläche zählt und bei diesem Haus auf der Nordseite natürlich keine Photovoltaik installiert ist.
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